Ich arbeite für einen festgesetzten Stundenlohn und kann über meine IK-Nummer mit den Krankenkassen direkt abrechnen, denn viele der gesetzlichen Krankenkassen kommen für die Kosten einer Haushaltshilfe/Mütterpflegerin ganz oder teilweise auf.
Als Grundlage dienen der §24 h des SGB V (Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung, zuzahlungsfrei) und der §38 des SGB V (Haushaltshilfe im Krankheitsfall, zuzahlungspflichtig). Voraussetzung ist eine ärztliche Verschreibung von Deinem Hausarzt oder Frauenarzt und dass keine im Haushalt lebende Person zu dieser Zeit den Haushalt weiterführen kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Du alleinerziehend bist oder Dein Partner selbst krank geschrieben ist, bereits wieder arbeiten geht, im Nachtdienst oder Homeoffice arbeitet oder einen anderen Wohnsitz als Du besitzt.
Ist eines davon der Fall, so beantragst Du als Versicherte bei Deiner Krankenkasse die Genehmigung einer Haushaltshilfe/Mütterpflegerin.
Du kannst Dir das Antragsformular zusenden lassen oder auf der Website Deiner Krankenkasse downloaden. Sehr gerne unterstütze ich Dich bei der Antragsstellung. Hierbei ist es sinnvoll, diesen bereits einige Zeit vor der Geburt zu stellen und bei Deiner Krankenkasse nachzufragen, ob und in welcher Höhe diese die Kosten übernimmt. Die Bescheinigung über die Geburt des Kindes kann dann nachgereicht werden.
Wenn Du privat versichert bist, kannst Du Dich ganz einfach bei Deiner Krankenkasse erkundigen, ob sie sich an den Kosten beteiligt.
Natürlich kannst Du meine Leistungen auch als private Leistungen buchen. Dazu kannst Du mich gern kontaktieren und wir erstellen gemeinsam ein auf Dich abgestimmtes Paket.
Natürlich stehe ich Dir während unserer gesamten gemeinsamen Zeit über Telefon, Email, Whatsapp oder SMS zur Verfügung.